Abwasser
Aufteilung der Abwassergebühren in Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Die übliche Abwassergebühr wird in vielen
Gemeinden aufgeteilt in Schmutzwasser und in Niederschlagswasser.
Was bedeutet das? Wozu diese Aufteilung?
Wie können diese Kosten innerhalb der
Betriebskostenabrechnung umgelegt werden?
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Unterschiede:
Schmutzwasser / Abwasser:
Schmutzwasser / Abwasser ist Wasser, das in die
Kanalisation als "benutztes" Wasser zugeführt wird. Das ist
beispielsweise Duschwasser, Wasser von der Waschmaschine usw.
Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf das
Gebäude regnet und nicht im Erdreich versickern kann, weil die Flächen
versiegelt sind. Das ist beispielweise das Dach, geteerte oder betonierte
Parkplätze usw. Gerechnet wird in Quadratmeter von oben gesehen auf eine
ebene Fläche projiziert. Es wird also nicht die Dachfläche
berechnet, sondern die Kantenlängen als Fläche von oben gesehen.
Gründe für die Aufsplittung:
Kosten für die Entwässerung entstehen immer, wenn Wasser in die
Kanalisation gelangt. Dieses Wasser muss in den Kläranlagen wieder aufbereitet
werden. In die Kanalisation wird Schmutzwasser aus den Haushalten und
Regenwasser zugeführt. Schmutzwasser fällt nach individuellem Verbrauch an.
Regenwasser, das auf das Grundstück niedergeht, wird nicht zwangsläufig auch
der Kanalisation zugeführt. Je nachdem, wie viel Fläche des Grundstücks
versiegelt ist, versickert ein bestimmter Teil im Erdreich.
Beispiel: Ein Lebensmitteldiscounter hat
sehr viel Fläche (Gebäude, Parkplatz usw.) aber sehr wenig Wasserverbrauch -
in der Regel nur das Wasser für das WC, Händewaschen usw. Wegen der großen
Fläche muss aber viel Wasser über die Kanalisation abgeführt und in der
Kläranlage aufbereitet werden. Bei der Abrechnung nach reinem Verbrauch ist der
Lebensmitteldiscounter also stark bevorzugt. Auf Grundstücken mit mehr Grünflächen versickert
auch mehr Wasser im Erdreich und muss nicht aufbereitet
werden.
Die Aufteilung des Abwassers in Schmutz- und Niederschlagswasser führt
also zu mehr Gerechtigkeit.
Umlage:
Schmutzwasser / Abwasser:
Die Abrechnung von Schmutzwasser / Abwasser
kann entsprechend dem gemessenen Verbrauch von Frischwasser über geeichte
Wasserzähler erfolgen. Sind keine Wasserzähler installiert, kann die
Umlage auch nach Personenanteilen oder Wohnfläche erfolgen. Maßgeblich
sind aber die Vereinbarungen im Mietvertrag.
Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser steht nicht in Bezug zum
individuellen Verbrauch. Deswegen kann es auch nicht anhand von
Verbrauchsdaten abgerechnet werden. Maßgeblich für die Rechnungsstellung
an den Gebäudeeigentümer ist die ebene Fläche des Gebäudes und die
versiegelten Flächen. Wir empfehlen deshalb als Umlageschlüssel die
Wohnfläche des Mieters. Auch hier ist die mietvertragliche Vereinbarung
entscheidend.
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Die Verteilung der Niederschlagswassergebühren wird in der Regel in der
Betriebskostenabrechnung erfolgen. Eine Aufteilung dieser Kostenart durch den
Wasserlieferant erfolgt nicht. Das ist die Aufgabe des Gebäudeeigentümers
oder der Hausverwaltung.
Generell gilt: Die Umlage von Kosten muss im Mietvertrag vereinbart
sein. Ohne
Umlagevereinbarung ist die Berechnung an die Mieter nicht zulässig. Sind
Kosten der Entwässerung als umlegbar vereinbart, können auch die Kosten
für Niederschlagswasser umgelegt werden. |
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