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Wenn Sie Wasser auf dem Herd haben, nebenbei Staubsaugen und der Wäschetrockner noch läuft, müssen Sie öfters Lüften, als wenn Sie nur Fernsehen.
Lassen Sie Ihre Wohnung – Auch wenn Sie nicht zuhause sind – nie ganz auskühlen. Denn, je kälter die Räume, um so öfter müssen Sie Lüften. Außerdem benötigen Sie mehr Heizenergie um die ausgekühlten Wände Ihre Wohnung wieder zu erwärmen.
Außerdem sollten Sie – falls dies möglich ist – keine Möbel an Außenwände stellen. Wenn dies nicht geht, sollten Sie zumindest so viel Abstand zur Wand einhalten, dass die Luft zirkulieren kann: Im Idealfall 4 bis 6 cm.
Im Schlaf gibt der Mensch etwa 50 bis 60 Gramm Wasser pro Stunde ab. Bei zwei Personen ergibt das in einer Nach fast einen Liter Wasser. Deshalb besonders morgens, wenn Sie aufstehen, im Schlafzimmer die Fenster für 10 Minuten weit öffnen.
Ausnahme bei Erstbezug einer Wohnung
Neubauwohnungen und insbesondere Innenwände die oft erst kurz vor der Heizperiode fertiggestellt wurden, haben einen erheblich höheren Feuchtigkeitsgehalt. Diese feuchten Wände müssen durch entsprechend höhere Raumtemperaturen ausgetrocknet werden. Der Heizmehraufwand liegt bei bis zu 20 % über Normal. Wer diese Kosten für das Trockenheizen zahlen muss, ist leider nirgends endgültig geklärt.
Es gibt zum Thema Lüften und Heizen auch einige Gerichtsurteile. Zwei möchten wir Ihnen kurz vorstellen:
Der Mieter muss so heizen und lüften, dass hohe Feuchtigkeit entweder von der wärmeren Luft aufgenommen wird oder, falls die Raumluft kälter ist, entsprechend öfters lüften. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Wohnung den Wärmeschutzbestimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten.
Der Mieter muss entsprechend den Besonderheiten der gemieteten Wohnung ausreichend Lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden
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