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Verdunster weiter zulässig?

FAQ-Image Fragen und Antworten
 

Sind Verdunster auch nach der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Heizkostenverordnung zulässig?

Gemäß § 5 Absatz 1 der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Heizkostenverordnung in der Fassung vom 19.09.2008 dürfen nur Geräte zur Verbrauchserfassung verwendet werden, deren Eignung von sachverständigen Stellen nachgewiesen wurde.

 


(Foto: Thorben Wengert / pixelio.de)

Aufgrund der in § 12 Absatz 2 genannten Übergangsfrist dürfen die am 01.01.1987 bereits vorhandenen Warmwasserkostenverteiler (WKV) und die  am 01.07.1981 bereits vorhandenen sonstigen Geräte, also beispielsweise nicht zugelassene Heizkostenverteiler, nur noch bis zum 31.12.2013 weiterverwendet werden.

Alle ab 1987 installierten Wasserkostenverteiler und alle ab Juli 1981 montierten sonstige, nicht zugelassene Erfassungsgeräte dürfen somit schon seit dem 01.01.2009 nicht mehr verwendet werden.

 

Zugelassene und korrekt montierte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip dürfen auch nach 2014 weiterverwendet werden!


(Foto: Gabi Schoenemann
/pixelio.de)

 

Schnellübersicht für BFW-Verdunster:

Typ Skala 40

Dieser Gerätetyp Skala 40 ist ab 01.01.2014 nicht mehr zugelassen und muss bis spätestens 31.12.2013 ersetzt werden.



Typ Skala 55

Diese Verdunster der Skala 55 sind zugelassen und dürfen weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden. Allerdings empfehlen wir aufgrund des hohen Einheitspreises auf ein System mit genauerer Messung umzusteigen. (Verdunster Skala 140 oder elektronische Zähler)



Typ Skala 110

Diese Verdunster Skala 110 sind zugelassen und dürfen weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden.



Typ Skala 140

Diese Verdunster Skala 140 sind zugelassen und dürfen weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden.