Verdunster weiter zulässig?
Sind Verdunster auch nach der am 01.01.2009 in Kraft getretenen
Heizkostenverordnung zulässig?
Gemäß § 5 Absatz 1 der am 01.01.2009 in Kraft getretenen
Heizkostenverordnung in der Fassung vom 19.09.2008 dürfen nur Geräte
zur Verbrauchserfassung verwendet werden, deren Eignung von
sachverständigen Stellen nachgewiesen wurde.

(Foto: Thorben Wengert / pixelio.de) |
Aufgrund der in § 12 Absatz 2 genannten
Übergangsfrist dürfen die am 01.01.1987 bereits vorhandenen
Warmwasserkostenverteiler (WKV) und die am 01.07.1981 bereits
vorhandenen sonstigen Geräte, also beispielsweise nicht zugelassene
Heizkostenverteiler, nur noch bis zum 31.12.2013 weiterverwendet
werden.
Alle ab 1987 installierten Wasserkostenverteiler und alle ab Juli
1981 montierten sonstige, nicht zugelassene Erfassungsgeräte dürfen
somit schon seit dem 01.01.2009 nicht mehr verwendet werden.
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Zugelassene und korrekt montierte Heizkostenverteiler nach dem
Verdunstungsprinzip dürfen auch nach 2014 weiterverwendet werden!

(Foto: Gabi Schoenemann /pixelio.de)
Schnellübersicht für BFW-Verdunster:
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Typ Skala 40
Dieser Gerätetyp Skala 40 ist ab 01.01.2014 nicht mehr
zugelassen und muss bis spätestens 31.12.2013 ersetzt werden. |
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Typ Skala 55
Diese Verdunster der Skala 55 sind zugelassen und dürfen
weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden.
Allerdings empfehlen wir aufgrund des hohen Einheitspreises
auf ein System mit genauerer Messung umzusteigen. (Verdunster
Skala 140 oder elektronische Zähler) |
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Typ Skala 110
Diese Verdunster Skala 110 sind zugelassen und dürfen
weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden. |
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Typ Skala 140
Diese Verdunster Skala 140 sind zugelassen und dürfen
weiterhin - auch nach 01.01.2014 - verwendet werden. |
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