Unter Abrechnungskosten versteht man die Kosten, die für die Ablesung der Erfassungsgeräte und für die Erstellung der Heizkostenabrechnung anfallen. Diese sind gemäß § 7 Absatz 2 § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung umlagefähig und fließen üblicherweise direkt in die Heizkostenabrechnung ein.
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