Eine formell richtige Abrechnung erfüllt alle Anforderungen, die § 259 BGB und die gängige Rechtsprechung stellt:
Konkrete Angaben des betreffenden Objekts
Der abgerechnete Zeitraum (Datum von/bis)
Geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben
Zusammenstellung der Gesamtkosten
Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel
Berechnung des Anteils der Mieters
Abzug seiner bereits geleisteten Vorauszahlungen
Die Abrechnung muss insgesamt für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht ausgebildeten Mieter sowohl rechnerisch als auch gedanklich nachvollziehbar sein.
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