Die Wartung von Rauchwarnmeldern muss einmal im Abstand von 12 Monaten gemacht werden. Dabei ist die transparente und nachweisbare Dokumentation essentiell.
Grundlage für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676 Kapitel 6. Dort ist geregelt, wie und in welchem Zeitraum die Wartung erfolgen muss. Beim Wartungszeitraum verweist die DIN zwar auf Herstellerangaben, allerdings muss sie mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- drei Monaten erfolgen. Alle uns bekannten Hersteller halten sich in Ihren Vorgaben an die erforderlichen Fristen.
Wenn es in der Wohnung brennt, entstehen durch den gefährlichen Brandrauch leider oft Personenschäden. Und plötzlich sehen Sie sich mit Schadensersatzansprüchen des Bewohners konfrontiert. Dann müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter nachweisen, dass sie Ihre gesetzliche Pflicht zum normgerechten Einbau und der jährlichen Wartung der Rauchwarnmelder lückenlos erfüllt haben. Jede Abweichung von den Vorgaben kann ihnen zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Bei der Wartung wird überprüft, ob der Rauchmelder funktionstätig ist. Besonders im Fokus steht die Kontrolle,...
Wir führen jede Wartung durch unsere geschulten Facherrichter gemäß DIN 14676 durch. Auf dem Wartungsbeleg ist jeder einzelne Rauchwarnmelder mit Raumbezeichnung und Nummer detailliert aufgelistet. Wir prüfen jeden Rauchwarnmelder einzeln und sorgfältig nach den Vorgaben der DIN 14676 und - falls nötig - ergänzend nach den Herstellerangaben.
Die schriftliche Dokumentation des ganzen Wartungsvorgangs erfolgt direkt auf dem Wartungsbeleg. Der Bewohner unterschreibt mit Datum das Ergebnis der Wartung und erhält sofort eine Kopie für seine Unterlagen. Das schafft Vertrauen.Ihre Wartungsunterlagen werden für mindestens 10 Jahre rechtssicher, redundant und revisionssicher in unserem Rechenzentrum für Sie archiviert. Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir eine speziell zertifiziere Software. Sie entspricht den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und weiteren handelsrechtlichen Vorgaben.
Im Beweisfall erhalten Sie sämtliche Nachweise schnell und unbürokratisch. Mit unserer Hilfe sind sie auf der sicheren Seite und können im Ernstfall alle Nachweise sofort erbringen.
Die Leistungsfähigkeit von Batterien ist temperaturabhängig. Bei niedrigen Temperaturen fällt die Leistung mancher minderwertigen Batterien überraschend schnell ab. In vielen Wohnungen ist die Heizung auf Nachtabsenkung eingestellt. Die Heizung hört dann ab einer eingestellten Uhrzeit (z. B. ab 24:00 Uhr) und Temperatur auf zu heizen. Die Wohnung hält die Wärme je nach individueller Dämmung trotzdem noch für viele Stunden. Wenn es dann in den frühen Morgenstunden kühler wird, kann die Leistung der Batterie so weit abfallen, dass der Rauchwarnmelder einen anstehenden Batteriewechsel meldet und Alarm schlägt. Das ist genau die Zeit, zu der viele Menschen besonders gut und tief schlafen. Wer jetzt schlaftrunken (und wütend wegen des "Weckers") die Batterie aus dem Rauchwarnmelder nimmt und nicht sofort ersetzt, ist ungeschützt.
Rauchwarnmelder mit fest verbauter Lithiumbatterie:
Wir empfehlen Ihnen Rauchwarnmelder mit fest eingebauter Lithiumbatterie. Denn Sie bieten höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg kann der Eigentümer die Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Rauchwarnmelder seinem Mieter übertragen. Wieso das aber nicht empfehlenswert ist, erklären wir Ihnen hier.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass der Eigentümer für die Verkehrssicherung eines Gebäudes zuständig ist - und somit auch für die Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder. Es ist kaum nachprüfbar, ob und wie gut ein Mieter die Wartung und Prüfung der Rauchwarnmelder erbringt.
Ein Beispiel: Der Mieter hat einen Unfall und kann aus gesundheitlichen Gründen die Rauchwarnmelder nicht mehr ordnungsgemäß kontrollieren, meldet dies aber nicht. In der Wohnung oder im Haus bricht ein Feuer aus und Ihr Mieter schläft und wird von den Rauchwarnmeldern nicht rechtzeitig gewarnt. Innerhalb wenigen Minuten entwickelt sich ein tödlicher Rauch.
Kann in einem solchen Fall eine regelmäßige Wartung nicht nachgewiesen werden, haftet der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Der Mieter kann gegen seinen Vermieter gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Schadensfall kommt es auf Nachweise an, die dann oft in der Wohnung aufbewahrt wurden, in der es gebrannt hat.
Wir führen jede Wartung durch unsere geschulten Facherrichter gemäß DIN 14676 durch. Auf dem Wartungsbeleg sind alle im Haus und in den einzelnen Wohnungen installierten Rauchwarnmelder mit Raumbezeichnung detailliert aufgelistet. Wir prüfen jeden einzelnen Rauchwarnmelder nach den Vorgaben der DIN 14676 und zusätzlich oder ergänzend nach den Herstellerangaben und dokumentieren das direkt auf dem Wartungsbeleg. Der Bewohner unterschreibt das Ergebnis der Wartung.
Wenn es in einer Wohnung brennt, muss der Eigentümer ggf. die lückenlose jährliche Wartung nachweisen. Das ist mit dem Rauchwarnmelder-Service von BFW jederzeit leicht möglich. Wir archivieren alle Daten redundant in unserem Rechenzentrum. Im Beweisfall erhalten Sie sämtliche Nachweise schnell und unbürokratisch. Damit sind sie auf der sicheren Seite.
Die jährliche Sichtprüfung der Rauchwarnmelder kann zusammen mit der Jahresablesung arrangiert werden. Ihr Vorteil - zusätzliche Fahrtkosten bleiben aus. Die Kosten der Wartung für Rauchwarnmelder sind Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV und somit grundsätzlich auf Ihre Mieter umlagefähig.
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