Wartung von Rauchwarnmeldern

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Wartung von Rauchwarnmeldern

 

Was muss ich bei der Wartung von Rauchwarnmeldern beachten?

Die Wartung von Rauchwarnmeldern muss einmal im Abstand von 12 Monaten gemacht werden. Dabei ist die transparente und nachweisbare Dokumentation essentiell.


Wartungszeitraum

Grundlage für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676 Kapitel 6. Dort ist geregelt, wie und in welchem Zeitraum die Wartung erfolgen muss. Beim Wartungszeitraum verweist die DIN zwar auf Herstellerangaben, allerdings muss sie mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- drei Monaten erfolgen. Alle uns bekannten Hersteller halten sich in Ihren Vorgaben an die erforderlichen Fristen.

Wenn es in der Wohnung brennt, entstehen durch den gefährlichen Brandrauch leider oft Personenschäden. Und plötzlich sehen Sie sich mit Schadensersatzansprüchen des Bewohners konfrontiert. Dann müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter nachweisen, dass sie Ihre gesetzliche Pflicht zum normgerechten Einbau und der jährlichen Wartung der Rauchwarnmelder lückenlos erfüllt haben. Jede Abweichung von den Vorgaben kann ihnen zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.


Was wird bei der Wartung geprüft?

Bei der Wartung wird überprüft, ob der Rauchmelder funktionstätig ist. Besonders im Fokus steht die Kontrolle,...

  • ... ob die Raucheindrinungsöffnungen frei von Verschmutzung, Flusen, Staub, Farbe, Überklebungen usw sind.
  • ... ob eine funktionsrelevante Beschädigung vorliegt.
  • ... ob der Rauchwarnmelder im Umkreis von 50cm frei von Hindernissen ist.
  • ... ob der Rauch schnell und möglichst direkt zum Rauchwarnmelder vordringen kann (z.B. Prüfung von Lüftungseinrichtungen, Klimaanlage usw.)
  • ... ob die Raumnutzung unverändert ist. Wurde zum Beispiel aus einem Arbeitsraum ein Schlafzimmer?
  • ... ob das Warnsignal funktioniert.
  • ... ob der Warnton deutlich und laut hörbar ist.
  • ... ob bei Funk-Rauchwarnmeldern die Funkmodule, die Sende- und Empfangseinrichtung der Funkmodule, die Schnittstelle und der Rauchwarnmelder selbst funktioniert.

Wartung von Rauchwarnmeldern

Wir führen jede Wartung durch unsere geschulten Facherrichter gemäß DIN 14676 durch. Auf dem Wartungsbeleg ist jeder einzelne Rauchwarnmelder mit Raumbezeichnung und Nummer detailliert aufgelistet. Wir prüfen jeden Rauchwarnmelder einzeln und sorgfältig nach den Vorgaben der DIN 14676 und - falls nötig - ergänzend nach den Herstellerangaben. 

 

Dokumentation

Die schriftliche Dokumentation des ganzen Wartungsvorgangs erfolgt direkt auf dem Wartungsbeleg. Der Bewohner unterschreibt mit Datum das Ergebnis der Wartung und erhält sofort eine Kopie für seine Unterlagen. Das schafft Vertrauen.Ihre Wartungsunterlagen werden für mindestens 10 Jahre rechtssicher, redundant und revisionssicher in unserem Rechenzentrum für Sie archiviert. Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir eine speziell zertifiziere Software. Sie entspricht den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und weiteren  handelsrechtlichen Vorgaben.

Im Beweisfall erhalten Sie sämtliche Nachweise schnell und unbürokratisch. Mit unserer Hilfe sind sie auf der sicheren Seite und können im Ernstfall alle Nachweise sofort erbringen.

Wartung von Rauchwarnmeldern Dokumentation

 

Batteriewechsel bei Rauchwarnmeldern

Da die meisten Rauchwarnmelder nicht fest an das Stromnetz angeschlossen sind, ist die Stromversorgung essentiell. Rauchwarnmelder gibt es mit auswechselbarer und mit fest eingebauter Batterie.
Das sollten Sie bei Rauchwarnmeldern mit auswechselbarer Batterie beachten:
  • Die Batterie sollte bei jeder jährlichen Wartung ersetzt werden - was zu hohen Kosten führt. Die Lebensdauer eines Rauchwarnmelders beträgt in der Regel 10 Jahre. Wer in diesem Zeitraum die Batterie jährlich tauscht, zahlt so rund 50 Euro nur für die Stromversorgung pro Rauchwarnmelder. Für diesen Preis gibt es bereits hochwertige Rauchwarnmelder mit fest eingebauter Lithiumbatterie.
  • Achten Sie darauf, dass nur Batterien verwendet werden, bei denen das Haltbarkeitsdatum noch mindestens ein ganzes Jahr + drei Monate Sicherheitsaufschlag in der Zukunft liegt.
  • Sie sollten zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich hochwertige Batterien verwenden.
  • Der Temperaturbereich für die Batter sollte möglichst groß sein, um Ausfälle des Rauchwarnmelders zu vermeiden.
Probleme mit minderwertigen Batterien

Die Leistungsfähigkeit von Batterien ist temperaturabhängig. Bei niedrigen Temperaturen fällt die Leistung mancher minderwertigen Batterien überraschend schnell ab. In vielen Wohnungen ist die Heizung auf Nachtabsenkung eingestellt. Die Heizung hört dann ab einer eingestellten Uhrzeit (z. B. ab 24:00 Uhr) und Temperatur auf zu heizen. Die Wohnung hält die Wärme je nach individueller Dämmung trotzdem noch für viele Stunden. Wenn es dann in den frühen Morgenstunden kühler wird, kann die Leistung der Batterie so weit abfallen, dass der Rauchwarnmelder einen anstehenden Batteriewechsel meldet und Alarm schlägt. Das ist genau die Zeit, zu der viele Menschen besonders gut und tief schlafen. Wer jetzt schlaftrunken (und wütend wegen des "Weckers") die Batterie aus dem Rauchwarnmelder nimmt und nicht sofort ersetzt, ist ungeschützt.

Rauchwarnmelder mit fest verbauter Lithiumbatterie:

  • Lithiumbatterien haben eine hohe Energiedichte.
  • Sie sind sehr lange lagerfähig und haben nur eine geringe Selbstentladung.
  • Der weite Temperaturbereich für Lagerund und Betrieb ist ideal für Rauchwarnmelder.
  • Die Batterie kann nicht zweckentfremdet werden, weil sie fest verbaut ist.
Gemäß der DIN EN 14604 müssen Batterien für ein Jahr so viel Kapazität haben, das jede Woche (also 52 mal!) ein Funktionstest gemacht werden kann und die Batterie dann immer noch genug Energie hat, um einen Alarm für die Dauer von mindestens 4 Minuten auszugeben. Weiterhin muss die Batterie zu ihrem Lebensende hin noch so viel Kapazität haben, dass sie 30 Tage lang die Meldung ausgeben kann, dass der Batterietausch jetzt bald erfolgen muss.

Bei Rauchwarnmeldern ist das Zusammenspiel von Elektronik und Batterie entscheidend. Denn die Elektronik des Rauchwarnmelders muss das voraussichtliche Ende der Batterie abschätzen und rechtzeitig (30 Tage vorher) auf den anstehenden Batterietausch aufmerksam machen. 

 

Rauchwarnmelder mit Lithiumbatterie

Dieses Zusammenspiel klappt  besonders gut, wenn der Rauchwarnmelder die speziellen Eigenschaften wie z. B. die Leistungsabfallcharakteristik der Batterie kennt. Das ist bei fest eingebauten Batterien der Fall.

 

Wir empfehlen Ihnen Rauchwarnmelder mit fest eingebauter Lithiumbatterie. Denn Sie bieten höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit.

 

Kann der Mieter die Wartung auch selbst durchführen?

Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg kann der Eigentümer die Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Rauchwarnmelder seinem Mieter übertragen. Wieso das aber nicht empfehlenswert ist, erklären wir Ihnen hier.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass der Eigentümer für die Verkehrssicherung eines Gebäudes zuständig ist - und somit auch für die Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder. Es ist kaum nachprüfbar, ob und wie gut ein Mieter die Wartung und Prüfung der Rauchwarnmelder erbringt. 

Ein Beispiel: Der Mieter hat einen Unfall und kann aus gesundheitlichen Gründen die Rauchwarnmelder nicht mehr ordnungsgemäß kontrollieren, meldet dies aber nicht. In der Wohnung oder im Haus bricht ein Feuer aus und Ihr Mieter schläft und wird von den Rauchwarnmeldern nicht rechtzeitig gewarnt. Innerhalb wenigen Minuten entwickelt sich ein tödlicher Rauch.

Kann in einem solchen Fall eine regelmäßige Wartung nicht nachgewiesen werden, haftet der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Der Mieter kann gegen seinen Vermieter gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Schadensfall kommt es auf Nachweise an, die dann oft in der Wohnung aufbewahrt wurden, in der es gebrannt hat.

 

Mit dem Rauchwarnmelder-Service von BFW sind Sie auf der sicheren Seite.

Wir führen jede Wartung durch unsere geschulten Facherrichter gemäß DIN 14676 durch. Auf dem Wartungsbeleg sind alle im Haus und in den einzelnen Wohnungen installierten Rauchwarnmelder mit Raumbezeichnung detailliert aufgelistet. Wir prüfen jeden einzelnen Rauchwarnmelder nach den Vorgaben der DIN 14676 und zusätzlich oder ergänzend nach den Herstellerangaben und dokumentieren das direkt auf dem Wartungsbeleg. Der Bewohner unterschreibt das Ergebnis der Wartung.

Wenn es in einer Wohnung brennt, muss der Eigentümer ggf. die lückenlose jährliche Wartung nachweisen. Das ist mit dem Rauchwarnmelder-Service von BFW jederzeit leicht möglich. Wir archivieren alle Daten redundant in unserem Rechenzentrum. Im Beweisfall erhalten Sie sämtliche Nachweise schnell und unbürokratisch. Damit sind sie auf der sicheren Seite. 

Die jährliche Sichtprüfung der Rauchwarnmelder kann zusammen mit der Jahresablesung arrangiert werden. Ihr Vorteil - zusätzliche Fahrtkosten bleiben aus. Die Kosten der Wartung für Rauchwarnmelder sind Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV und somit grundsätzlich auf Ihre Mieter umlagefähig.