Gut zu wissen

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Gut zu wissen

Was hat es eigentlich genau mit der Ablesung auf sich? Wie setzt sich meine Heizkostenabrechnung zusammen? Und welche Arten von Messtechnik gibt es überhaupt? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier - gebündelt in sechs Themenschwerpunkten.

 

Der Ableser kommt

 

Ablesung

Wie läuft das mit der Ablesung der Heizkostenverteiler eigentlich? Erhalte ich ein Ableseprotokoll und wann kommt der Ableser?

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Ablesung.

zur Ablesung

 

Abrechnung Heizkosten

 

Abrechnung

Wie setzen sich die Abrechnungskosten zusammen? Was sind eigentlich aperiodische Kosten? Und wie verhält es sich mit dem Bewertungsfaktor?

Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was mit Ihrer Abrechnung zu tun hat. Und noch viel mehr!

zur Abrechnung

 

Heizkostenverordnung

 

Gesetze

Rund um Fragen zu den Heizkosten gibt es natürlich auch immer wieder unterschiedliche Gerichtsurteile.

In diesem Bereich des Wiki bleiben Sie in Sachen Rechtsprechung zur Heizkostenverordnung immer auf auf dem Laufenden.

zu den Gesetzen

 

Heizkostenverteiler vor Heizkostenabrechnung

 

Messtechnik

Eichung, Wärmeeinflüsse und Messdifferenzen: In Sachen Technik gibt es einiges zu beachten.

Auf unserer Seite erläutern wir Ihnen unterschiedliche Messtechniken und wie sie funktionieren.

zur Messtechnik

 

Schimmel an Wand

 

Schimmel

Schimmelbildung ist nicht nur unschön, sondern auch gesundheitlich bedenklich. Doch was können Sie dagegen tun?

Hier erfahren Sie wie Schimmel und Feuchtigkeit entstehen und wie Sie beides vermeiden können.

zum Schimmel

 

Schlüssel in Umzugskarton

 

Wohnungswechsel

Sie haben eine neue Bleibe gefunden und freuen sich auf den Umzug? Herzlichen Glückwunsch!

Doch wie läuft das eigentlich in Sachen Heizkostenabrechnung bei einem Umzug? Hier erfahren Sie es!

zum Wohnungswechsel 

Heizkostenabrechnung bei Mehrfamilienhäusern

Checklisten: Das müssen Bauherrn bei der Heizkostenabrechnung von Mehrfamilienhäusern beachten

In Mehrfamilienhäusern muss die Heizkostenabrechnung viele gesetzliche Anforderungen erfüllen. In der Planungsphase von Neubauten können die Weichen für eine rechts-sichere Heizkostenabrechnung leicht und mit wenig Aufwand gestellt werden. Unsere Checkliste hilft Ihnen die Voraussetzungen für Ihre rechtssichere Heizkostenabrechnung zu prüfen:


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Grundkosten

Das gilt für die Grundkosten

Jede Heizungsanlagen verursacht feste Kosten, die unabhängig vom individuellen Verbrauch entstehen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Heizkostenverordnung § 7 Absatz 1: Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 

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Gesetze

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Duldungspflicht

Wohnungsnutzer müssen gemäß Heizkostenverordnung § 4 Abs. 2, Satz 1 dulden, dass Erfassungsgeräte in ihrer Wohnung installiert und jährlich abgelesen werden. Der Wohnungsnutzer kann sich nicht auf sein Recht der Wahrung seiner Privatsphäre berufen. Die Pflicht der Duldung kann vom Vermieter sogar auf dem Weg der Klage nach § 888 der Zivilprozessordnung durchgesetzt werden.

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Durchsetzung der Heizkostenverordnung

Gemäß § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung darf eine Abrechnung, die nicht den Vorgaben der Verordnung entspricht um 15 % vom jeweiligen Mieter gekürzt werden. Diese Recht gilt jedoch nicht für den Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

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Immissionsmessung

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz von 1988 müssen  zentrale Heizungsanlagen mit jährlich wiederkehrenden Messungen durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister auf die Einhaltung zulässiger Grenzwerte überprüft werden. Die hierfür anfallenden Kosten dürfen gemäß § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung innerhalb der Abrechnung auf die einzelnen Wohnungsnutzer umgelegt werden.

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Konkludenz

Eine konkludente Handlung ist "schlüssiges" Tun. Es kann aus der Handlung erkannt werden, was der Handelnde beabsichtigt. Beispiel: Sie kaufen beim Bäcker Brötchen. Der Verkäufer packt sie ein und sie bezahlen. Somit wurde ein konkludenter Kaufvertrag geschlossen. Durch die Bezahlung haben Sie Ihren Willen erklärt, dass Sie die Brötchen kaufen wollen. Auch wenn ein Mieter ohne Mietvertrag in einer Wohnung wohnt und Miete bezahlt, ist ein (konkludenter) Mietvertrag geschlossen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen für dieses Mietverhältnis.

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Leistungsverweigerungsrecht

Der Wohnungsnutzer hat ein Leistungsverweigerungs- bzw. Kürzungsrecht in Bezug auf die Heizkostenabrechnung gemäß § 12 Abs. 1 ebenso, wie bei den sonstigen Nebenkosten. Es gelten jedoch einige Einschränkungen. Verweigert der Wohnungsnutzer die Leistung, weil die Abrechnung Mängel aufweist, besteht dieses Recht nur so lange, wie der Mangel besteht. Der Vermieter hat das Recht die Abrechnung zu berichtigen. Ist der Mangel behoben, entfällt auch das Recht zur Leistungsverweigerung.

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Manipulation

Die Manipulation an Erfassungsgeräten erfüllt den Tatbestand des Betrugs. (LG Stuttgart Az. 35 Rs 540/86, Urteil vom 04.09.1986) Sogar dann, wenn die versuchte Manipulation beim Ablesen des Gerätes entdeckt wird und es dann nicht zur Vollendung der Tat kommt. Dieser Tatbestand berechtigt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrags, da er als schwere Störung des Vertragsverhältnisses gesehen wird. Die Heizkostenverteiler der Firma BFW sind mit hochwertigen Plomben versehen.

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Prüfungsrecht

Dem Wohnungsnutzer steht das Recht zur Prüfung der Abrechnung zu. Gemäß § 810 BGB beinhaltet diese Recht die Einsicht in alle Unterlagen, die zur Erstellung der Abrechnung verwendet wurden. Hierzu gehören also nicht nur die Rechnungen für die einzelnen Kosten, sondern auch die Unterlagen der anderen Wohnungsnutzer. Der Vermieter darf diese nicht aus Gründen des Datenschutzes verweigern.

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Messtechnik

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Ampullenfarbe

Bei Verdunstern (HKVV) wird bei der jährlichen Ablesung generell immer eine neue Ampulle eingesetzt. Zur optimalen Unterscheidung der alten und neuen Ampulle ist sie in jedem Jahr mit einer anderen Farbe eingefärbt.

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Badewannenkonvektoren

Badewannenkonvektoren sind Heizkörper die an der langen Seite der Badewanne seitlich innerhalb der Mauerung der Badewanne montiert sind. Die Wärme entweicht über ein Lüftungsgitter. Solche Heizkörper können nicht mit Heizkostenverteilern ausgestattet werden, weil nicht ermittelt werden kann, ob die Wärme vom Heizkörper oder vom warmen Badewasser kommt. Der Verbrauch muss hier geschätzt werden.

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Differenzerfassung

Oft wird aus Gründen der Kostenersparnis in einem Nutzungsbereich darauf verzichtet Wasser- oder Wärmemengenzähler zu setzen. Die Annahme ist die, dass über die Differenz der Gesamtsumme der Verbrauch dieser betreffenden Einheit ermittelt werden kann. Wasser- und Wärmemengenzähler haben in eingebautem Zustand jedoch zum Teil erhebliche Messtoleranzen. Diese Toleranzen gehen dann zu Lasten des betreffenden Nutzers. Das führt zu falschen Ergebnissen bei der Abrechnung und ist daher unbedingt zu vermeiden.

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Einrohrheizung

Was sind Einrohrheizungen?

Das Merkmal einer Einrohrheizungen ist, dass es keine Zirkulation gibt, in der das Heizungswasser durchgängig warm gehalten wird. Vielmehr verlässt das erhitzte Heizungswasser die Heizanlage, durchströmt die Verteilungsrohre, die Heizkörper und wird auf seinem Weg immer kühler bis es wieder zurück in die Heizung kommt und dort erneut erwärmt wird.


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EHKV

Was bedeutet EHKV?

EHKV steht für Elektronische Heizkostenverteiler.

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Eichfehlergrenze

Wasser- und Wärmemengenzähler bieten keine absolute Genauigkeit. Die Eichfehlergrenze bestimmt die Toleranz, die der Zähler auf dem Prüfstand einhalten muss, um eine Zulassung zu erhalten. Die Verkehrsfehlergrenze dagegen ist die zulässige Toleranz, die der Zähler in der Praxis einhalten muss. Diese liegt doppelt so hoch wie die Eichfehlergrenze! Im unteren Bereich ist somit ein Fehler bis zu 10% zulässig.


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Eichpflicht

Wasserzähler und Wärmemengenzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre, Warmwasser- und Wärmemengenzähler alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Wer gemäß § 19 Abs 1, 3. nicht geeichte Messgeräte entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 verwendet oder entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 oder 5 bereithält begeht im Sinne des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 19 Abs. 4 mit bis zu 10.000€ geahndet werden kann.


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Eichkosten

Die Kosten, die für die Nacheichung von Wärme- und Wasserzähler entstehen, sind aller Regel höher, als einfach neue Zähler einzubauen. Daher sind diese Tauschkosten komplett auf die Nutzer umlagefähig. Weil es sich um Kosten handelt, die nur alle 5 bzw. 6 Jahre anfallen, müssen Sie entsprechend aufgeteilt und anteilig umgelegt werden.


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Eichservicevertrag

Auch Garantiewartungsvertrag, Wartungsvertrag oder Geräteservicevertrag genannt. Diese Vertragsart dient der "automatischen" Nacheichung von Wasser- und Wärmemengenzählern. Die Erfassungsgeräte werden z. B. durch BFW-Friedrich Gohl GmbH gemäß den Vorgaben des Eichgesetztes regelmäßig ausgetauscht. Diese Kosten gehören gemäß § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung zu den Kosten der Verwendung von eichpflichtigen Erfassungsgeräten und sind innerhalb der Abrechnung auf die Bewohner umlegbar.


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Einheitsskala

Sämtliche Heizkostenverteiler der Firma BFW haben Einheitsskalen. D. h. die Skala ist an einem kleinen Heizkörper z. B. im WC genau gleich, wie an einem großen im Wohnzimmer. Da die Heizleistung beider Heizkörper jedoch unterschiedlich ist, wird der abgelesene Wert mit dem Bewertungsfaktor K gesamt multipliziert, um die verschiedene Wärmeabgabe zu berücksichtigen.


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Fehlergrenzen

Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler unterliegen bestimmten zulässigen Fehlergrenzen. Man spricht von Eichfehlergrenzen und von Verkehrsfehlergrenzen. Eichfehlergrenzen sind die während der Prüfung zulässigen Grenzen, Verkehrsfehlergrenzen die im eingebauten Zustand (Verkehr) zulässigen Grenzen. Die Eichfehlergrenzen betragen bei Kaltwasserzählern +- 2 %, die Verkehrsfehlergrenzen +- 4 %. Bei Warmwasserzählern betragen die Eichfehlergrenzen +- 3 % , die Verkehrsfehlergrenzen +- 6 %.

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Farbwechsel

Bei Verdunstungsheizkostenverteilern wechselt die Ampullenfarbe von Jahr zu Jahr. Die Farbe der alten und neuen Ampulle wird auf dem Ablesebeleg der Firma BFW im rechten unteren Bereich unter KONTROLLFARBE ausgewiesen. Kontrollieren Sie beim Ablesen, dass alle Ampullen ordnungsgemäß ausgewechselt wurden. Konnte bei einem Gerät die Ampulle nicht getauscht werden, beispielsweise weil der Heizkörper verbaut war, so ist im Folgejahr im betreffenden Gerät noch eine Ampulle mit der "alten Farbe", was beim Ablesen sofort auffällt.

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Heizwert

Der Heizwert ist die Umrechnungsformel für die Menge in KWh. Z. B. hat Erdgas einen Heizwert von 10 KWh je Kubikmeter. Ist der Heizwert auf der Rechnung des Lieferanten angegeben, muss er so verwendet werden. Ansonsten sind die Daten aus der Heizkostenverordnung zu verwenden.

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Kaltverdunstung

Bei Verdunstungsheizkostenverteilern lässt sich eine Kaltverdunstung schon deswegen nicht ausschließen, da die Ampullen ähnlich einem Glas Wasser nach oben offen sind. Besonders im Sommer ergibt sich aus der umgebenden Temperatur eine gewisse Kaltverdunstung. Aus diesem Grund sind die Ampullen über den Nullpunkt hinaus überfüllt. Die Menge der Überfüllung wurde nach Angaben des Deutschen Wetteramtes errechnet und reicht für 120 heizfreie Tage bei 20 Grad Celsius aus.

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