Nur ein richtig montierter Rauchwarnmelder kann Brandrauch sicher und zuverlässig anzeigen. In der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 19.03.2013 (Drucksache 15/3251) steht dazu: Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Es gibt einige Regeln zu beachten. Der Rauchwarnmelder muss...
... wenn möglich in der Mitte der Decke platziert werden.
... einen Mindestabstand von 50cm zu Wand, Einrichtungsgegenständen, Unterzügen und Lampen einhalten.
Es gibt allerdings eine Fülle von Besonderheiten und Ausnahmen, die auch z. b. eine Wandmontage erzwingen. Bei besonderen Umständen kann auch der Mindestabstand von 50 cm unterschritten werden. Maßgeblich sind hier sämtliche Normen, Gesetze, Richtlinien und Herstellerangaben. Im Brandfall haftet der Monteur für fehlerhafte Montagen, wenn durch die korrekte Festlegung des Montageorts Schäden hätten verhindert werden können.
Wir empfehlen grundsätzlich jeden Rauchwarnmelder zu verplomben. Bei einer Montage durch unsere geschulten Monteure werden ALLE Rauchwarnmelder generell verplombt. Dadurch kann bei der jährlichen Wartung sofort erkannt werden, ob der Rauchwarnmelder seit der Montage oder der letzten Wartung abgebaut wurde. Der Autorisierungsnachweis unserer Monteure sieht so aus:
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