Ableseprotokoll

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Bekommt der Bewohner beim Ablesetermin kein Protokoll, müssen ihm die abgelesenen Daten innerhalb eines Monats nach der Ablesung schriftlich in Textform mitgeteilt werden. Das betrifft aber nur Messgeräte, bei denen der Bewohner den abgelesenen Wert nicht selbst (nachträglich) kontrollieren kann. Dies ist beispielsweise bei Verdunstern mit einer Ampulle der Fall, wenn der Ableser die Daten direkt in ein mobiles Datenerfassungsgerät eingibt. Bei Funktechnologie bekommt der Bewohner gar nicht mehr mit, wann die Daten ausgelesen wurden. In dem Fall ist anzunehmen, dass die Daten dem Bewohner einen Monat nach dem Ende der Abrechnungsperiode mitzuteilen sind.