Ablesezeitpunkt

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Die Ablesung erfolgt möglichst zeitnah zum Ende des Abrechnungszeitraums. Endet die Abrechnung beispielsweise zum 30.06., erfolgt die Ablesung im Idealfall am 30.06.- Das ist natürlich in der Regel nicht genau machbar, weil alle Ablesungen des Messdienstunternehmens einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei elektronischen Zählern wird der Verbrauch am Stichtag automatisch vom Zähler selbst festgehalten. Somit ist der Ablesezeitpunkt nicht mehr relevant. Es wird dann immer der Stichtagswert abgelesen.