Durchsetzung der Heizkostenverordnung

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Gemäß § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung darf eine Abrechnung, die nicht den Vorgaben der Verordnung entspricht um 15 % vom jeweiligen Mieter gekürzt werden. Diese Recht gilt jedoch nicht für den Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft.