Eichkosten

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Die Kosten, die für die Nacheichung von Wärme- und Wasserzähler entstehen, sind aller Regel höher, als einfach neue Zähler einzubauen. Daher sind diese Tauschkosten komplett auf die Nutzer umlagefähig. Weil es sich um Kosten handelt, die nur alle 5 bzw. 6 Jahre anfallen, müssen Sie entsprechend aufgeteilt und anteilig umgelegt werden.


Video: Eichung von Wasser- und Wärmemengenzählern

Was versteht man unter Eichung? Welche Geräte müssen überhaupt geeicht sein und wer zahlt für den Austausch der Geräte? Jürgen Sixt vom BFW Wärmedienst beantwortet diese und weitere Fragen im Interview rund um das Thema Eichung und hat einige Tipps für Mieter, Eigentümer und Hausverwalter im Gepäck.

Eichfehlergrenze