Konkludenz

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Eine konkludente Handlung ist "schlüssiges" Tun. Es kann aus der Handlung erkannt werden, was der Handelnde beabsichtigt. Beispiel: Sie kaufen beim Bäcker Brötchen. Der Verkäufer packt sie ein und sie bezahlen. Somit wurde ein konkludenter Kaufvertrag geschlossen. Durch die Bezahlung haben Sie Ihren Willen erklärt, dass Sie die Brötchen kaufen wollen. Auch wenn ein Mieter ohne Mietvertrag in einer Wohnung wohnt und Miete bezahlt, ist ein (konkludenter) Mietvertrag geschlossen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen für dieses Mietverhältnis.