Manipulation

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Die Manipulation an Erfassungsgeräten erfüllt den Tatbestand des Betrugs. (LG Stuttgart Az. 35 Rs 540/86, Urteil vom 04.09.1986) Sogar dann, wenn die versuchte Manipulation beim Ablesen des Gerätes entdeckt wird und es dann nicht zur Vollendung der Tat kommt. Dieser Tatbestand berechtigt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrags, da er als schwere Störung des Vertragsverhältnisses gesehen wird. Die Heizkostenverteiler der Firma BFW sind mit hochwertigen Plomben versehen. Das Gehäuse kann nur durch die Zerstörung der Plombe geöffnet werden, was beim nächsten Ablesen in jedem Fall sichtbar wird.