Wird eine zentrale Heizungsanlage mit Öl betrieben, wird der Verbrauch durch Gegenüberstellung des Anfangs- und Endstands ermittelt. Wie das genau geht, erfahren Sie in diesem Fachbericht.
Gemäß § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung gehören zu den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage auch die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Bei gasbetriebenen Anlagen ergeben sich die Kosten aus der Rechnung des Lieferanten. Anders bei ölbetriebenen Anlagen: Hier ergibt sich der Verbrauch aus der Differenz zwischen Anfangsbestand und Zulieferung abzüglich dem Endbestand.
Eine Schätzung des Ölbestandes, ob zu Beginn oder zum Ende der Heizperiode, ist nicht zulässig. Außerdem sollte der Eigentümer die Feststellung des Restbestandes möglichst mit Zeugen durchführen, da er den gemessenen Stand bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung beweisen muss. Wenn der Eigentümer den Tank immer genau zum Ende der Heizperiode füllt, entspricht die zugetankte Menge exakt dem Verbrauch. Der Endstand muss dann nicht separat gemessen werden.
Sehr oft wird der Fehler gemacht, dass für die Kosten des Ölbestands pauschal der jeweils zuletzt bezahlte Preis eingesetzt wird, auch wenn sich der Bestand aus mehreren Lieferungen mit jeweils unterschiedlichen Preisen zusammensetzt.
Nach dem Grundsatz "First in - First out" wird das "älteste" Öl zuerst verrechnet. Der Preis je Liter für die verschiedenen rechnerisch vorhandenen Lieferungen wird einzeln ermittelt.
Für Ihre rechtssichere Heiz- und (Warm) Wasserkostenabrechnung haben Sie die Pflicht, alle in den Abrechnungszeitraum fallenden Lieferungen mit Datum, Menge, Einzel- und Gesamtpreis aufzulisten. Ihre Mieter müssen Ihre Aufstellung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen können.
Hier können Sie eine Excel-Tabelle herunterladen, mit dem die Berechnung der Ölrestmenge bestens gelingt:
Bei der Berechnung der Ölrestmenge gibt es zwei unterschiedliche Gegebenheiten:
(Abrechnungszeitraum vom 01.01. - 31.12.)
Der Preis des Ölrests ist ganz einfach die Menge "Ölrest" multipliziert mit dem "Ölpreis" der letzten (aktuellsten) Lieferung. Weil der Ölrest kleiner ist als die letzte Öllieferung ist der Preis je Liter exakt der, den das Öl bei der letzten Lieferung gekostet hat:
Völlig falsch wäre es, am Ende der Heizperiode den Tank zu füllen, und das zugetankte Öl als Verbrauch abzurechnen. Wenn nur eine Lieferung in der Heizperiode erfolgte, kann zwar auf diese Weise der Ölverbrauch ermittelt werden, der Preis ist aber falsch, da ja das Öl der ältesten Lieferung verbraucht wurde.
(Abrechnungszeitraum vom 01.01. - 31.12.)
Berechnung des Ölrests:
0711 / 95 29 500
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