Schriftform

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Schriftform bedeutet, dass Erklärungen vom Absender eigenhändig unterschrieben werden müssen. Bei dieser Unterschrift muss es sich um das Original handeln. Eine per Fax, Kopie oder Email, auch als eingescanter Anhang, oder nur per Text in der Email übermittelte Erklärung ist daher ungültig. Ist im geltenden Gesetz Schriftform vorgeschrieben, muss die Erklärung im Original mit eigenhändiger Unterschrift überbracht werden. Dies ist zum Beispiel bei Kündigungen der Fall.