Tankreinigung

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Die Kosten der Tankreinigung gehören zu den zum Betrieb der Heizanlage anfallenden Kosten und sind damit innerhalb der Heizkostenabrechnung umlegbar. Die Tankreinigung ist zwar ein wiederkehrender Vorgang, fällt jedoch nicht jährlich an. Die Heizkostenverordnung geht aber von jährlich anfallenden Kosten aus und es dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten umgelegt werden. Würden diese Kosten auf einmal umgelegt, wäre der Mieter benachteiligt, der im folgenden Jahr auszieht, da er die Kosten ja für einen längeren Zeitraum mitbezahlt hat. Überwiegende Meinung entsprechender Literatur ist, diese aperiodischen Kosten auf den Zeitraum zu verteilen auf den sie anfallen.