Die Textform ist eine Vereinfachung der Schriftform. Dabei genügt es, wenn die Schriftzeichen dauerhaft lesbar sind und die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Übermittlung in Textform kann beispielsweise per Fax oder E-Mail - aber natürlich auch auf herkömmlichem Papier geschehen.
Achten Sie aber auch bei der Textform besonders auf folgendes:
Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Allerdings ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass der Erklärende den Zugang der Erklärung beweisen kann.
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