In einem Kommentar zur DIN 4713 (Das technische Regelwerk für Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung) heißt es:
Die Befürchtung, daß durch eine direkte Sonneneinstrahlung auf die Raumheizkörper ein erhöhter Wärmeverbrauch angezeigt werden würde, konnte nicht bestätigt werden. Der Ausschuß kam zu der Überzeugung, daß derartige Fälle ziemlich selten auftreten und daß Fehlmessungen im Rahmen der gesamten Wärmekostenabrechnung von untergeordneter Bedeutung sind. In extremen Fällen ist durch ausreichenden Sonnenschutz bzw. Auswahl des entsprechenden Wärmeerfassungssystems der Einfluß der Sonneneinstrahlung soweit wie möglich auszuschließen.
Wie an dieser Grafik bereits deutlich erkennbar ist, kommen Heizkostenverteiler normalerweise mit Sonneneinstrahlung nicht direkt in Verbindung, so daß eine Erwärmung ausgeschlossen ist.
Oft wird eingewendet, daß die Sonnenwärme die Heizkostenverteiler indirekt, also über die Erwärmung der Raumtemperatur erfolgen könnte.
Wie jedoch aus der unteren Grafik erkennbar ist, gleicht der kalte Heizkörper die Erwärmung des Heizkostenverteilers zum größten Teil wieder aus, da
Das Landgericht Hamburg kam in einem Urteil vom 20.06.86 (Az. 1 S 125/85 C 306/84) nach der Prüfung eines Sachverständigengutachtens zu der Auffassung, daß erhöhte Verbrauchsanzeigen durch Sonnenschein nicht, bzw. nur sehr beschränkt möglich sind.
Der Wohnungsnutzer konnte seinen vermeintlichen Anspruch auf eine Gutschrift wegen der von ihm vermuteten erhöhten Verbrauchsanzeigen in diesem Fall nicht durchsetzen. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind millionenfach im Einsatz und wurden durch jahrelange Erfahrung und Praxis immer weiter optimiert.
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