Warum benötigen Sie einen Wärmemengenzähler?

Warum Sie einen Wärmezähler benötigen

 

Warum benötigen Sie einen Wärmemengenzähler?

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass die gesamte Energiemenge für die Erzeugung des Warmwassers mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden muss. Denn mit den vorherigen Regelungen war unklar, ob die Berechnung der Warmwasserkosten auch tatsächlich zutreffend war. Warum der Wärmezähler für Warmwasser eingebaut werden muss, und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Trotz der zwingenden Vorschrift in der Heizkostenverordnung, dass die Energiemenge für Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden muss, fehlt das Messgerät in vielen Häusern bis heute. Die Einbaufrist ist bereits Ende 2013 abgelaufen. Dies wird in Paragraf 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung geregelt. Dort heißt es:

„Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen.“ 

 

   Wer benötigt eine Wärmezähler?

Die Vorschrift betrifft alle Häuser, die eine sogenannte verbundene Heizungsanlage haben. Verbundene Heizungsanlagen erzeugen und stellen sowohl die Energie für Raumwärme als auch die Energie für Warmwasser über eine einzige Anlage bereit.

Die Heizkostenverordnung gilt allerdings nur für Gebäude mit mindestens zwei Wohnungen. Eine weitere Ausnahme gibt es für Gebäude mit zwei Wohnungen, wenn der Gebäudeeigentümer eine der beiden Wohnungen selbst bewohnt. Dieser Fall muss nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Hier entfällt dann natürlich auch die Pflicht, die gesamte Energie für das Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler zu erfassen.

 

   Warum müssen Wärmezähler eingebaut werden?

In den letzten Jahrzehnten wurden immer mehr Häuser energetisch saniert. Diese Sanierungen kommen überwiegend der Raumwärme und weniger der Warmwassererzeugung zugute. Der prozentuale Anteil der Kosten für die Erzeugung des Warmwassers nimmt somit immer mehr zu.

Wenn die Energiemenge für das Wasser exakt mit einem Wärmemengenzähler erfasst und auch dieser Bereich in der Heizkostenabrechnung transparent dargestellt wird, erhofft sich der Gesetzgeber, dass die Bewohner sparsamer mit Warmwasser umgehen als bisher.

 

   Wie wird der Warmwasser-Anteil berechnet?

Vor der Gültigkeit dieser Regelung wurde der Anteil für das Warmwasser rechnerisch ermittelt. Entweder über einen Kaltwasserzähler im Zulauf zum Warmwasserspeicher oder über die Summe der Warmwasserzähler der Wohnungen. In beiden Fällen werden aus dem erfassten Volumen des Warmwassers die Kosten für dessen Erzeugung errechnet. Ob diese errechneten Energiemengen tatsächlich zutreffend sind, war bisher unklar.

Mit dem Einbau eines Wärmemengenzählers für die Energiemenge Warmwasser wird der exakte Verbrauch in Kilo- oder Megawattstunden erfasst und kann in der Abrechnung transparent und genau dargestellt wird.

Wird der Energieverbrauch für die Raumwärme für alle Wohnungen jeweils mit einem eigenen Wärmemengenzähler erfasst, genügt es zusätzlich einen Wärmemengenzähler für die gesamte Energiemenge des Warmwassers zu installieren.

 

   Was gilt bei elektronischen Heizkostenverteilern?

Sind in den Wohnungen für die Verbrauchsmessung der Raumwärme elektronische Heizkostenverteiler installiert, empfehlen wir zusätzlich einen Wärmemengenzähler für die gesamte Energiemenge des Bereichs Heizung.

Der Grund: Heizkostenverteiler messen keine Energiemenge in Kilo- oder Megawattstunden, sondern sind nur für die Verteilung der Kosten ausgelegt. Eine physikalische Erfassung von Energie findet über Heizkostenverteiler nicht statt. Nur mit einem Wärmemengenzähler für die gesamte Energiemenge des Bereichs Heizung kann auch dieser Bereich transparent und korrekt in der Heizkostenabrechnung dargestellt werden. Vorgeschrieben ist dieser zusätzliche Wärmemengenzähler allerdings nicht.

 

   Wann kann auf einen Wärmemengenzähler verzichtet werden?

Aus technischen Gründen kann es sein, dass der Wärmemengenzähler für die Energiemenge Warmwasser nicht installiert werden kann. Es ist auch möglich, dass die Nachrüstung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich ist. In diesen speziellen Fällen kann auf einen Wärmemengenzähler verzichtet werden. Es muss dann weiterhin nach der bisher geltenden Formel abgerechnet werden.

 

   Welche Folgen hat es, wenn der Wärmemengenzähler fehlt?

Ist der Einbau des Wärmezählers für die Energiemenge Warmwasser technisch möglich und auch mit einem verhältnismäßigen Kostenaufwand durchführbar, ist der Eigentümer verpflichtet, diesen einbauen zu lassen. Versäumt der Eigentümer das, entspricht die Heizkostenabrechnung nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

 

   Wie groß muss ein Wärmemengenzähler sein?

Welche Dimensionierung ein solcher Wärmemengenzähler haben sollte, hängt entscheidend von der Leistung der Speicherladepumpe ab. Grundsätzlich sollte der Wärmemengenzähler so klein wie möglich und nur so groß wie nötig sein, um möglichst genau zu messen. Wichtig sind auch ein geringer Druckverlust und kurze Messzyklen. Die richtige Auslegung der Größe eines solchen Wärmemengenzählers ist eine Sache für Profis. Dafür sind wir da und beraten Sie gerne.

 

 

Sie haben Fragen zu Wärmemengenzählern oder wollen sich beraten lassen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 

Telefon: 0711/9529500

E-Mail: info@bfw-gohl.de

 

 

  Video: Warum Sie einen Wärmezähler benötigen 

 Wasserzähler für Wärmezähler