Bei dem Begriff Betriebskosten handelt es sich um alle entstehenden Kosten für den Betrieb eines Hauses oder einer Wohnung. Davon ausgenommen ist die reine Grundmiete, auch Nettokaltmiete genannt. Streng genommen fallen darunter auch Heizkosten und Warmwasserkosten. Umgangssprachlich sind aber nur die Kosten gemeint, die neben den Heizkosten und Warmwasserkosten entstehen.
Nach dem Gesetz (Paragraf 556 Bürgerliches Gesetzbuch) können der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Diese Vereinbarung wird normalerweise in einem Mietvertrag getroffen. Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, darüber streiten sich Mieter und Vermieter oft. Wir als Abrechnungsfirma können natürlich nicht prüfen, ob eine Vereinbarung über die Umlage von Betriebskosten getroffen wurde. Wir können auch nicht überprüfen ob eine getroffene Vereinbarung auch richtig und gültig ist.
Im oberen Bereich sind die wesentliche Punkte die Abrechnungszeit und die Nutzungszeit. Wenn Sie über den gesamten Abrechnungszeitraum in der Wohnung waren, sind die Abrechnungszeit und die Nutzungszeit identisch. Sind sie während des Abrechnungsjahres eingezogen oder ausgezogen, steht bei Nutzungszeit nur der Zeitraum, der für sie relevant ist.
Hier werden alle Kosten in Euro aufgelistet, die als Betriebskosten in der gesamten Liegenschaft abgerechnet wurde. Es kann durchaus sein, dass Positionen aufgelistet sind, die sie nicht betreffen.
Rechts daneben unter "Verteilung der Kosten" werden die Anteile ihrer Wohnung ausgewiesen.
Hier sind die Gesamtanteile, der Umlageschlüssel, der Preis pro Einheit und der Anteil ihrer Wohnung aufgelistet. Daraus ergibt sich dann der Kostenanteil je Betriebskostenart für Ihre Wohnung.
Wenn wir neben der Betriebskostenabrechnung auch die Heizkostenabrechnung für Sie erstellen, sind die Heizkosten ein weiterer Teil der gesamten Betriebskostenabrechnung. Sie bekommen in diesem Fall auch eine separate detaillierte Aufstellung ihrer Heizkosten.
Darunter sind die Gesamtkosten ihrer Wohnung aufsummiert. Sofern wir Ihre Vorauszahlungen verrechnen, sind darunter ihre geleisteten Vorauszahlungen und darunter dann der Saldo aufgelistet.
Bei Fragen zur Ihrer Betriebskostenabrechnung rufen Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter an.
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