An welcher Stelle sollten Rauchwarnmelder montiert werden? Um zu kontrollieren, ob Rauchwarnmelder in einem Gebäude richtig angebracht sind, gibt es EINE wichtige Regel. Welche das ist, erfahren Sie hier.
Für einen Profi, der es täglich mit den unterschiedlichsten Wohnungen, Dachschrägen, Gauben und Winkeln zu tun hat, ist eine fundierte Ausbildung Pflicht. Welche Kompetenzen der Monteur oder Dienstleistungserbringer dafür haben muss, wird in der DIN 14676 Teil 2 geregelt. Alle unsere Monteure haben diese Schulung absolviert. Mit dem Ausweis „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ (FOTO) können sie diese Ausbildung jederzeit nachweisen – auch bei der Montage vor Ort.
Nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg muss in jedem Raum, in dem bestimmungsgemäß geschlafen wird und in allen Fluren über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen mindestens ein Rauchwarnmelder montiert sein. Üblicherweise wird der Rauchmelder an der Decke in der Mitte montiert.
Um zu kontrollieren, ob der Rauchwarnmelder richtig montiert ist, gibt es eine wichtige Regel: Egal, wo sie im Raum – in dem sich der Rauchmelder befindet – stehen, Sie müssen ihn von jeder Stelle aus sehen können.
Ist die Sicht auf den Rauchwarnmelder etwa durch eine Ecke, Wand, Deckeneinzug, Deckensturz oder ähnliches behindert, sollte die Montage von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Oder benötigen Sie hochwertige und zuverlässige Rauchmelder für Ihre Wohnung? Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0711/95 29 500 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@bfw-gohl.de
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