Sie haben Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung? Sie wollen wissen, was die einzelnen Inhalte bedeuten? Und: Wie ist die Abrechnung überhaupt aufgebaut? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen!
Die Vorderseite der Abrechnung von BFW ist in drei einfach zu lesende Bereiche aufgeteilt:
Und auch die Rückseite enthält drei einfach zu lesende Bereiche:
In diesem Bereich sind alle Kosten aufgestellt, die in der gesamten Liegenschaft im betreffenden Abrechnungsjahr angefallen sind. Die Energiekosten lt. Aufstellung werden im 2. Bereich "Aufstellung der Energielieferungen" noch detailliert aufgeführt.
Bei verbundenen Heizanlagen (Heizung und Warmwasser wird über eine Heizung erwärmt) werden die Kosten für die Erwärmung des Wassers (aus kalt wird Warmwasser) wieder abgezogen. Sie werden getrennt umgelegt, in der Regel über Warmwasserzähler.
H/W bedeutet:
Bestimmte Kosten fallen gemeinsam für Heizung und Warmwasser an, andere nur für Heizung oder nur für Warmwasser separat.
In diesem Bereich Ihrer Heizkostenabrechnung werden die Energielieferungen detailliert aufgeführt. Bei ölbetriebenen Heizungsanlagen ist das immer der Altbestand, alle Öllieferungen im Abrechnungszeitraum und der Ölrestbestand am Ende der Abrechnungsperiode.
Damit Sie Ihre Abrechnung kontrollieren können, werden hier das Datum der Lieferungen, die getankte Menge und der jeweilige Betrag aufgelistet. Die Summe ist im Bereich "Aufstellungen der Kosten" als Energiekosten in Euro angegeben.
Im Bereich "Verteilung der Kosten" geht es um die Beträge für Ihre Wohnung.
Bei verbundenen Heizanlagen (Heizung und Warmwasser wird über eine Heizung erwärmt) ist dieser Bereich in "Heizung" und in "Warmwasser" aufgeteilt. Im Bereich "Heizung" werden die angefallenen Kosten für die Heizung verteilt. Im Bereich "Warmwasser geht es um die Kosten für das Erwärmen und Warmhalten des Wassers.
In der Regel werden Gesamtkosten in verbrauchsunabhängige (Festkosten) und verbrauchsabhängige Anteile aufgeteilt. Typische Grundkostenanteile liegen zwischen 30 und 50%. Demzufolge sind typische Verbrauchsanteile zwischen 50 und 70%.
Grundkosten sind vorgesehen, weil jede Heizungsanlage feste Kosten verursacht, die unabhängig vom individuellen Verbrauch entstehen. Dies sind zum Beispiel Wärmeverluste in den Leitungen, besonders in den Zirkulationsleitungen, Verluste bei der Umwandlung des Brennstoffes (Öl, Gas) in Wärme. Kosten für die Wartung, Pflege und Überprüfung der Heizanlage, z. B. Immissionsmessung, Kessel- und Brennerreinigung, Kosten für die Erfassung des Verbrauchs, z. B. Kosten der Wärmedienstunternehmen und unter gewissen Umständen die Gebühren der Messgeräte.
Wenn Sie erst während des Jahres eingezogen sind, wird auch noch Ihr Zeitanteil berücksichtigt. Wohnen Sie schon über die gesamte Abrechnungszeit in der Wohnung, ist dieses Feld leer.
Im Bereich Berechnungsgrundlagen sind alle der Abrechnung zugrundeliegenden Daten und Zahlen aufgeführt.
Das sind beispielsweise:
Bitte beachten Sie, dass jede Abrechnung individuell nach den Erfordernissen erstellt wird und deshalb Daten und Werte in Ihrer Abrechnung anders sein können.
Hier sind die einzelnen Geräte z. B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler detailliert aufgelistet.
Am Ende der Rückseite Ihrer Abrechnung finden Sie noch einige allgemeine Hinweise abgedruckt.
Bei Fragen zur Ihrer Heizkostenabrechnung rufen Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter an.
0711 / 95 29 500
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