Rauchmelder: Das müssen Sie über die Wartung wissen

Das müssen Sie über die Wartung von Rauchmeldern wissen

Wussten Sie, dass die Wartung von Rauchmeldern einmal jährlich durchgeführt werden muss? Doch wie machen Sie das sicher und zuverlässig? Und kann die Wartung der Rauchmelder auch vom Mieter selbst gemacht werden? Das und vieles mehr, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wartung von Rauchwarnmeldern

Wann muss der Rauchmelder gewartet werden?

Die Grundlage für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676. Dort ist geregelt, wie und in welchem Zeitraum die Wartung erfolgen muss. Zwar verweist die DIN auf Herstellerangaben. Allerdings muss die Wartung zwingend mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- 3 Monaten gemacht werden.

Was wird bei der jährlichen Wartung überprüft?

Grundsätzlich wird bei der jährlichen Wartung überprüft, ob der Rauchmelder seine Aufgaben korrekt erfüllt. Folgende Punkte stehen im Fokus:

  • Sind die Raucheindringungsöffnen frei von Verschmutzungen, Staub, Farbe und Überklebungen?
  • Liegt eine funktionsrelevante Beschädigung vor?
  • Ist der Rauchwarnmelder im Umkreis von 50 Zentimetern frei von Hindernissen wie zum Beispiel Lampe, hohen Schränken oder Raumteilern?
  • Kann der Rauch im Brandfall schnell und möglichst direkt zum Rauchwarnmelder vordringen?
  • Gibt es Lüftungen, Klimaanlagen oder ähnliches, die das behindern können?
  • Ist die Raumnutzung unverändert oder wurde zum Beispiel aus einem Arbeitsraum en Schlafzimmer? In diesem Fall müsste ein zusätzlicher Rauchwarnmelder montiert oder der vorhandene umgebaut werden.
  • Funktioniert das Warnsignal und ist der Warnton deutlich und laut hörbar?

Besonderheiten bei Funk-Rauchwarnmeldern

Bei Funk-Rauchwarnmeldern wird bei der Wartung zusätzlich das Funkmodul, die Sende- und Empfangseinrichtung des Funkmoduls, die Schnittstelle und der Rauchwarnmelder selbst automatisch überprüft. Alle an einem Funknetzwerk beteiligten Rauchwarnmeldern geben ein Signal aus und müssen bei der Wartung einzeln bestätigt werden. So kann zuverlässig sichergestellt werden, dass alle Melder funktionieren und korrekt im Funknetzwerk angemeldet und fest eingeloggt sind.

Können Mieter die Wartung von Rauchmeldern selbst durchführen?

Für die generelle Verkehrssicherung eines Gebäudes ist der Eigentümer zuständig. Somit ist er letztendlich auch für die Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für den Eigentümer wäre es kaum nachprüfbar, ob und in welcher Qualität ein Mieter die jährliche Wartung und Prüfung der Rauchwarnmelder durchführt.
Ein Beispiel: Der Mieter kann die Rauchmelder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kontrollieren. Er teilt das seinem Eigentümer aber nicht mit. Wenn jetzt in der Wohnung ein Feuer ausbricht und ein Rauchmelder wegen eines Defekts nicht Alarm schlägt, wird der Mieter nicht rechtzeitig gewarnt.

Warum ist die schriftliche Dokumentation der Wartung so wichtig?

Wenn es im oben genannten Brandfall zu Verletzten oder sogar zu einem Todesfall kommt, brauchen Vermieter schriftliche Nachweise, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wurde. Fehlen diese Nachweise kommen Eigentümer schnell in Erklärungsnöte und sehen sich möglicherweise plötzlich mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihre gesetzliche Pflicht zum normgerechten Einbau und der jährlichen Wartung der Rauchwarnmelder lückenlos erfüllt haben. Eine Abweichung von den Vorgaben könnte ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie dokumentiert BFW Gohl die Wartung?

Bei BFW erfolgt die Dokumentation sofort vor Ort in der Wohnung. Der Bewohner unterschreibt das Ergebnis der Wartung und erhält sofort eine Kopie für seine Unterlagen.
Ihre Wartungsunterlagen werden für mindestens 10 Jahre rechtssicher, redundant und revisionssicher in unserem Rechenzentrum für Sie archiviert. Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir eine speziell zertifizierte Softwaren.

Wenn Sie die durchgeführten Wartungen einmal nachweisen müssen, erhalten Sie sämtliche Unterlagen schnell und unbürokratisch. Mit unserer Hilfe sind Sie auf der sicheren Seite und können im Ernstfall alle Nachweise sofort erbringen!

 

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen oder Interesse an einer professionellen Montage und Betreuung Ihrer Rauchwarnmelder durch uns? Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie eine E-Mail:
Telefon: 0711/95 29 500
E-Mail: info@bfw-gohl.de 

 

  Video: Jährliche Wartung und Dokumentation von Rauchmeldern sind Pflicht! 

Weitere Informationen zur richtigen Wartung und Dokumentation von Rauchmeldern haben wir auch in diesem Video zusammengestellt: 

Wartung von Rauchmeldern