Warum Ihre Heizkostenabrechnung nicht nur nach Verbrauch erstellt wird

Heizkostenabrechnung verbrauchsunabhängige Kosten

 

Warum Ihre Heizkostenabrechnung nicht nur nach Verbrauch erstellt wird

Eine Heizkostenabrechnung wird normalerweise nicht nur nach dem reinen Verbrauch erstellt. Sie beinhaltet immer auch einen verbrauchsunabhängigen Flächenanteil. Warum das so ist und wie Sie die Anteile richtig festlegen, erfahren Sie hier.

In der Heizkostenverordnung heißt es für den Bereich der Raumwärme in Paragraf 7, Absatz 1: 

Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert und höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.


Und für den Bereich des
Warmwassers geht es in Paragraf 8 Absatz 1 weiter:

Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten nach der Wohn-  oder Nutzfläche zu verteilen.


Das bedeutet:
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass es nicht nur verbrauchsabhängige, sondern auch verbrauchsunabhängige Anteile gibt, die in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden. Aber warum ist das? Wäre eine Abrechnung nach reinem Verbrauch nicht viel gerechter?


  Was sind verbrauchsunabhängige Kosten in der Heizkostenabrechnung?

Jede Heizungsanlage verursacht feste Kosten, die unabhängig vom individuellen Verbraucht entstehen. Das sind zum Beispiel:

  • Wärmeverluste durch die Rohrleitungen, besonders bei schlecht oder nur minimal isolierten Warmwasser-Zirkulationsleitungen
  • Verluste, die durch die Umwandlung von Brennstoffen in Wärme entstehen. Diese Verluste können je nach dem Alter und der Effizienz der Heizung bis zu 25 % und mehr betragen. Diese Umwandlungsverluste bleiben immer gleich hoch. Ganz egal, ob Sie die Heizung oder das warme Wasser nutzen oder nicht
  • Kosten für die Wartung, Pflege und Überprüfung der Heizanlage. Das sind zum Beispiel Kosten für Immissionsmessung sowie für die Kessel- und Brennerreinigung
  • Kosten für die Erfassung des individuellen Verbrauchs: Also Kosten für die Messgeräte selbst und die Erstellung der Heizkostenabrechnung.

 

  Warum gibt es verbrauchsunabhängige Kosten?

Wenn ein Gebäude zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet würde, hätten die Mieter, die nur selten zu Hause sind, Kostenvorteile. Wenignutzer haben aber die gleichen Vorteile wie alle anderen Mieter. Auch für sie ist die Heizung in ständiger Bereitschaft und hält Energie für Raumwärme und Warmwasser bereit.

Ein weiterer Grund ist die Lage der einzelnen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Eine Wohnung direkt über der kalten Garage benötigt grundlegend mehr Heizleistung als Räume, die von oben und unten von anderen warmen Wohnungen umgeben sind.

Auch große Fensterfronen oder ein schlecht isoliertes Dach verursachen höhere Kosten. Um einen Mittelweg zwischen Sparanreiz und Gerechtigkeit zu finden, wurden in der Heizkostenverordnung bestimmte Prozentsätze vorgegeben.

 

 Wie werden Grundkosten richtig festgelegt?

Die Heizkostenverordnung gibt für die Festkosten – also für die Kosten, die verbrauchsunabhängig entstehen – fest vor: Mindestens 30 % und maximal 50 % der angefallenen Kosten müssen nach Fläche verteilt werden.

Welche Prozentzahl Sie wählen sollten, hängt von der Beschaffenheit des Gebäudes und der Heizanlage ab. Für öl- oder gasversorgte Gebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeversorgung überwiegend gedämmt sind, gilt ein Verteilungsschlüssel von 30 % nach Fläche und 70 % nach Verbrauch.

Das Beurteilungsschema zum Umlagenmaßstab nach der Heizkostenverordnung, bietet Ihnen eine Orientierung:

 

Beurteilungsschema zum Umlagenmaßstab der neuen Heizkostenverordnung

Für den Gebäudeeigentümer kann es in der Praxis – speziell bei vor 1994 errichteten Gebäuden – schwierig sein, den korrekten Abrechnungsmaßstab festzulegen. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Architekten oder Energieberater zu Rate zu ziehen.

 

Sie haben Fragen zu den Grundkosten in der Heizkostenabrechnung?

Wenn Sie Fragen zu den Grundkosten in der Heizkostenabrechnung haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns. Sie erreichen uns wie folgt:

Telefon: 0711/9529500

E-Mail: info@bfw-gohl.de