Rauchwarnmelder retten Leben. Die meisten Menschen verunglücken nicht wegen des Feuers und der Hitze. Wirklich gefährlich sind die hochgiftigen Gase, die sich in den ersten Minuten eines Brandes bilden.
Gemäß der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 19.03.2013 (Drucksache 15/3251) sind in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit zwingend mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder gilt für Neu- und Umbauten seit dem 23.07.2013. Für bestehende Gebäude seit dem 01.01.2015.
Vorteile von Rauchwarnmeldern:
Unsere Empfehlung:
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